ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Zu den Veranstaltungen können sich i.d.R. nur MitgliederInnen der Landesmusikjugend Hessen e.V. anmelden (Ausnahmefälle sind in der Geschäftsstelle zu erfragen). Die Landesmusikjugend Hessen e.V. behält sich vor, bei Nichtmitgliedern einen 20 % höheren Teilnehmerbeitrag zu verlangen. Bei Anmeldung von Minderjährigen ist die Unterschrift eines/r Erziehungsberechtigten erforderlich.
Anmeldung
Anmeldungen sind verbindlich.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung richtet sich nach dem schriftlichen Posteingang in der Geschäftsstelle bis zur maximalen Teilnehmerzahl. Ist die maximale Teilnehmerzahl zu einer Veranstaltung erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen in Reihenfolge des Posteingangs in der Geschäftsstelle auf eine Warteliste gesetzt.
Nach Eingang der Anmeldung und Ablauf des Anmeldeschlusses erhalten die TeilnehmerInnen eine Teilnahmebestätigung und weitere Informationen zur Veranstaltung.
Abmeldung
Abmeldungen sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Sie sind bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird eine Verwaltungspauschale von 25% des Teilnehmerbeitrags zzgl. der tatsächlich anfallenden Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Reiserücktrittskostenversicherungen schließt die Landesmusikjugend Hessen e.V. nicht ab. Diese müssen, wenn gewollt, von den TeilnehmerInnen eigenständig abgeschlossen werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die TeilnehmerIn einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung oder aus anderen, nicht von der Landesmusikjugend Hessen e.V. zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Rücktritt und Kündigung durch die Landesmusikjugend Hessen e.V.
Die Landesmusikjugend Hessen e.V. kann aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse jederzeit gegen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen vom Vertrag zurücktreten. Nach Beginn der Veranstaltung ist die Landesmusikjugend Hessen e.V. berechtigt, den Veranstaltungsvertrag zu kündigen, wenn der/die TeilnehmerIn ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder gegen die Weisungen der Veranstaltungsleitung verstößt. In diesem Fall ist die Veranstaltungsleitung berechtigt
- bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen
- bei Volljährigen den/die TeilnehmerIn von der Veranstaltungauszuschließen.
In oben genannten Fällen behält die Landesmusikjugend Hessen e.V. den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
Bezahlung
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und Rechnung der Landesmusikjugend Hessen e.V. ist der gesamte Rechnungsbetrag durch den anmeldenden Verein/durch die anmeldende Person auf das Konto der Landesmusikjugend Hessen e.V. zu überweisen.
Bankverbindung
Landesmusikjugend Hessen e.V.
IBAN: DE81 5066 1639 0003 2012 60
BIC: GENODEF1LSR
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Anschrift
Landesmusikjugend Hessen e.V.
- Geschäftsstelle -
Alte Hauptstraße 3
63579 Freigericht
Gerichtsstand ist für beide Parteien Hanau