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JULEICA

JuLeiCa (Jugendleiter/inCard)

Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer*innen in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

JugendleiterIn-Card! Eine Karte, die sich lohnt!

Die Juleica als bundesweit einheitliche Karte für JugendleiterInnen wurde aus drei wichtigen Gründen eingeführt:

  • Sie ist ein amtliches Ausweisdokument, das ihre Besitzer als JugendleiterInnen ausweist.
  • Sie soll durch die Verpflichtung zum Besuch von Weiterbildungsseminaren zur Qualifizierung von Jugendleiter*innen beitragen.
  • Sie soll ehrenamtliches Engagement stärken und zur Anerkennung dieses Engagements beitragen, indem sie zur Inanspruchnahme von an die Juleica geknüpften Vergünstigungen berechtigt.

Die JuLeiCa kann jede/r erhalten, der/die als Jugendleiter*in in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband für einen nach § 75 KJHG anerkannten Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

Voraussetzungen für die JuLeiCa

Die Jugendleiter/in-Card erhalten Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Um die JuLeiCa zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mind. 16 Jahre alt
  • Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung (z.B. Seminarwoche der LMJ)
  • Teilnahme an einem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Mindeststandards für die Kinder- & Jugendleiter*innenausbildung

Angesichts der vielfach beschriebenen gesellschaftlichen Modernisierungsentwicklungen ist davon auszugehen, dass

  • einerseits die zu bewältigenden Herausforderungen an Kinder und Jugendliche für eine gelingende gesellschaftliche Integration gestiegen un
  • andererseits parallel hierzu die Anforderungen an eine entwicklungsunterstützende und fördernde Kinder- und Jugendgruppenarbeit gewachsen sind.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Anforderungen im Hinblick auf die Qualifikationen und Qualifizierung von Kinder- und Jugendleiter*innen in der Jugendarbeit gestiegen sind.

Festzustellen ist, dass es nicht mehr genügt, ehemalige Mitglieder einer Kinder- und Jugendgruppe - wie dies insbesondere in der Arbeit von Jugendverbänden der Fall war und zum Teil immer noch ist - ohne weiteres zu Jugendleiter*innen zu ernennen. Heute benötigen Kinder- und JugendleiterInnen eine nachweisbare pädagogische Qualifikation, um den an sie gestellten Anforderungen und Herausforderungen kompetent begegnen zu können.

Aus diesem Grund erscheint die Beschreibung und Festlegung verbindlicher Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeiten - verstanden als Mindeststandards für Ausbildung von Leiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit - notwendig.

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) fordert der Gesetzgeber, dass die Ausbildung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen bei einer von Veränderung und Weiterentwicklung geprägten Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar ist.

Mindestandards konkret

Die Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen geschieht in der Verantwortung von Jugendverbänden, Jugendpflegern und sonstigen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit. Das spezifischträgerorientierte Ausbildungskonzept ist Grundlage der Ausbildung von Kinder- und Jugendleiter*innen. Die Ausbildung ist - unabhängig welcher Träger diese verantwortlich durchführt - an folgende Standards gebunden:

Rahmenbedingungen

  • Die Ausbildung für Kinder- und JugendleiterInnen umfasst mindestens 40 Zeitstunden
  • Das Mindestalter für Teilnehmer*innen an der Ausbildung für Kinder und JugendleiterInnen beträgt 16 Jahre. In besonders von Trägern zu begründenden Fällen ist bereits im Alter von 15 Jahren eine Teilnahme an einer Ausbildung möglich.

Bausteine

  • Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
  • Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen
  • Arbeit in und mit Gruppen
  • Rolle und Selbstverständnis von Kinder- und Jugendleiter*innen
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung (JuSchG), Bundeskinderschutzgesetz
  • Organisation und Planung
  • Erste-Hilfe-Kurs

Erst wenn der/die einzelne Jugendleiter*in diese Ausbildung absolviert hat, kann er/sie die Jugendleiter*in-Card beantragen.

Inhalte der Ausbildung zum Jugendleiter

Folgende Themengebiete werden in unserer 40-stündigen pädagogischen Seminarwoche theoretisch erarbeitet und praktisch vertieft.

  • Arbeit in und mit Gruppen
    • Definition und Formen von Gruppen
    • Erkennen und Gestalten von Gruppenprozessen
    • Entscheidungsfindung und Beteiligungsmodelle
    • Reflexion von Gruppensituationen
    • Inklusion/Arbeit mit inklusiven Gruppen
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
    • echtliche Stellung der Jugendleiter*innen
    • Aufsichtspflicht (Bedeutung und Umfang der Aufsichtspflicht, Sexualität und Aufsichtspflicht, rechtliche Konsequenzen von Aufsichtspflichtverletzungen)
    • Haftung und Haftungsgrenzen
    • Versicherungen
    • Schutz vor Kindeswohlgefährdung/ Rolle und Selbstverständnis/ Umgang mit einer Kindeswohlgefährdung
    • Jugendschutzgesetz
  • Organisation und Planung
    • Programmdurchführung
    • Geschäftsführung
  • Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
    • Psychische, kognitive und soziale Entwicklung/ Störung der psychosozialen Entwicklung
    • Körperliche Entwicklung
    • Besondere Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung
    • Kinder- und Jugendrechte
    • Sexuelle und geschlechtliche Identität und Vielfalt
  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
    • Alltag von Kindern und Jugendlichen
    • Soziokulturelle Unterschiede
    • Geschlechtsspezifische Sozialisationsbedingungeng
    • Bearbeitung exemplarischer Erfahrungs- und Problemfelder, beispielhaft die Frage des Umgangs mit demokratie- und menschenfeindlichen Tendenzen in der Gesellschaft/ Antidiskriminierung
  • Rolle und Selbstverständnis von Jugendleiter/innen
    • Persönlichkeitsentwicklung
    • Leitungskompetenz
    • Teamfähigkeit
    • Nähe und Distanz
    • Medienkompetenz
    • Lokale Förderstrukturen für Jugendfördermaßnahmen/ Beratungs- und Unterstützungsangebote

JuLeiCa-Kurse der LMJ

Die Landesmusikjugend bietet zweimal im Jahr eine Seminarwoche zum Erwerb der Juleica an.

Weitere Informationen rund um die JuLeiCa und die Vorteile der JuLeiCa finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.juleica.de

 

 Überblick Jugendarbeit

Landesmusikjugend Hessen e.V.

Alte Hauptstraße 3
63579 Freigericht

Tel: +49 (0) 60 55 / 84 00 27
Fax: +49 (0) 60 55 / 84 00 28
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